Sent from Hauptstadt!

ein Blog für den geneigten Leser

Meine Erfahrung als Schöffe

Tags: ,

Kategorie Berlin | 93 Kommentare »

Seit ca. 3 Jahren bin ich Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter an Berliner Gerichten und mindestens genauso lange habe ich mir vorgenommen, darüber hier zu berichten… Heute soll es dann endlich soweit sein!

Was ist ein Schöffe?

An deutschen Gerichten gibt es Schöffen. Diese nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und entscheiden gleichberechtigt neben den Berufsrichtern über den vorliegenden Fall. Je nach Art des Gerichts gibt es unterschiedliche Bezeichnungen wie Schöffe oder ehrenamtlicher Richter.

Nicht bei jedem Gerichtsverfahren werden Schöffen eingesetzt. Bei der Mehrzahl der Verfahren entscheidet lediglich ein Berufsrichter. Bei größeren Verfahren (etwa schwereres Verbrechen) oder bei Grundsatzentscheidungen einer Kammer werden weitere Berufsrichter und Schöffen hinzugezogen. Ich habe bis jetzt folgende Konstellationen erlebt:

  • 1 Berufsrichter, 2 Schöffen (Kleine Strafkammer am Landgericht)
  • 3 Berufsrichter, 2 Schöffen (Große Strafkammer am Landgericht, Kammersitzung am Verwaltungsgericht)

Schöffen werden eingesetzt, damit die Berufsrichter die Bodenhaftung nicht verlieren und den Bezug zum Volk bzw. zur Lebensrealität behalten. Es ist also ein Korrektiv. Auch andere Länder kennen diesen Mechanismus. Aus US Filmen kennt man Geschworenengerichte, bei denen die Geschworenen ebenfalls aus Bürgern ausgewählt werden.

Gleichzeitig dienen Schöffen auch als Legitimation, da durch sie Recht im Namen des Volkes gesprochen wird.

Wie wird man Schöffe?

Ungefähr im Jahr 2013 muss es gewesen sein, als auf verschiedenen Kanälen in Berlin Werbung für das Ehrenamt Schöffe gemacht wurde. In Berlin kann man sich für die Tätigkeit als Schöffe bewerben. Dazu habe ich einen Fragebogen ausgefüllt, abgeschickt und vergessen. Ich bekam dann nach einigen Monaten einen offiziellen Brief vom Landgericht, dass ich als Schöffe gewählt wurde. Seitdem habe ich kein schlechtes Gewissen mehr, wenn ich einen Brief von einem Gericht in meinem Briefkasten entdecke :-)

Tatsächlich wurde ich nicht nur dem Landgericht Berlin als Schöffe zugeteilt, sondern auch dem Verwaltungsgericht Berlin als ehrenamtlicher Richter. Obwohl beides Berliner Gerichte sind, sind die Abläufe leicht unterschiedlich, was mich immer wieder verwirrt. Am Verwaltungsgericht muss ich zum Beispiel mit weißem Hemd und weißer Krawatte erscheinen und mir eine Richterrobe aus der Kleiderkammer holen, bevor ich zur Sitzung gehe. Beim Berliner Landgericht hingegen nehmen die Schöffen in Zivilkleidung teil und sind somit deutlich als solche erkennbar. Wenn ich mich recht erinnere, hat ein Richter am Landgericht aber auch mal Roben ausgeteilt. Vermutlich bin also nicht nur ich verwirrt :-)

Der Weg zum Ehrenamt ist je nach Bundesland unterschiedlich. Zugute ist mir sicher gekommen, dass es generell zu wenig Freiwillige für dieses Ehrenamt in Berlin gibt…

Formale Voraussetzungen für die Tätigkeit in Berlin sind

  • Volljährigkeit,
  • deutsche Staatsbürgerschaft,
  • Hauptwohnsitz in Berlin und
  • keine Einträge im Strafregister.

So einfach ist es aber wohl nicht in jedem Bundesland. Eine Freundin, die umfangreiches berufliches Vorwissen im Jugendbereich hat, wurde zum Beispiel in ihrer Stadt nicht für eine Schöffentätigkeit in der Jugendgerichtsbarkeit gewählt. Gibt es nicht genügend Schöffen, kann man auch zu dieser Tätigkeit verpflichtet werden. Meinem Verständnis nach dürfen dies keine Beamten aus der Justiz sein.

Im Schnitt werde ich pro Jahr zu 6 Verhandlungstagen geladen. In diesem Jahr wurde ich bereits an 3 Verhandlungstagen eingesetzt. Für meine Tätigkeit erhalte ich eine Aufwandsentschädigung abhängig von meinem entgangenen Gehalt. Mein größtes Gerichtsverfahren war eine Strafsache am Landgericht mit insgesamt 7 Verhandlungstagen.

Schöffen gleich Querschnitt der Gesellschaft?

Die meisten Schöffen, die sich für das Amt freiwillig melden, sind ältere Menschen mit deutschen Wurzeln. Schöffe scheint eine Beschäftigung für geistig fitte deutsche Rentner zu sein. Einen Schöffen mit Migrationshintergrund habe ich nie gesehen.

Es wäre schön, wenn sich mehr junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für dieses Ehrenamt begeistern könnten, damit das Volk bei Gericht besser repräsentiert ist!

Welche Ausbildung erhält man als Schöffe?

Kurzversion: Keine.

Langversion: Der Schöffe soll die Lebensrealität bzw. die Sicht des Volkes im Verfahren einbringen. Deshalb gibt es keine Ausbildung für die Tätigkeit. Es wäre schlicht auch nicht möglich den Stoff eines Jurastudiums in eine Kurzausbildung zu packen. Glücklicherweise hatte ich in meinem Studium 3 Semester Vorlesungen in Handels-, Arbeits- und Datenschutzrecht, was mir das juristische Denken etwas näher gebracht hat.

Treppenaufgang im Landgericht Berlin Moabit Turmstraße

Zu Beginn der Wahlperiode gab es eine Einführungsveranstaltung, die leider im völligen Chaos endete. Der Raum war für die Teilnehmerzahl viel zu klein, es gab keine Tagesordnung und beim Gericht hatte sich auch niemand vorbereitet. So blieben ganz grundlegende Fragen unbeantwortet. Die Frage einer berufstätigen Mutter, ob es denn keine Vorabinfo über die Länge der Sitzungstermine gäbe, damit sie eine Kinderbetreuung organisieren könne, ging im allgemeinem Tumult unter, nachdem ein resoluter Rentner meinte, sie solle sich doch nicht als Schöffe bewerben, wenn sie keine Zeit hätte…

Abgesehen von diesem anfänglichen Chaos sind die Sitzungen aber alle sehr geordnet, zivilisiert und gut organisiert abgelaufen.

Die Vorbesprechung

Einige Wochen vor der Gerichtsverhandlung erhalte ich eine Ladung vom Gericht. Dies ist eine Ladung, wie sie auch Zeugen und Angeklagte erhalten. Ein Fernbleiben oder eine Absage ist prinzipiell nicht möglich. Allerdings informiere ich das Gericht vorab über meine Urlaubszeiten und längere Abwesenheiten (etwa Dienstreisen), damit sie das in der Zuteilung der Schöffen zu den Verfahren berücksichtigen können. Als Schöffe habe ich das Privileg, dass ich den Eingang für Mitarbeiter nutzen darf und durch keine Personenkontrolle muss. Das spart Zeit.

Ich erscheine ca. 15 Minuten vor dem eigentlichen Gerichtstermin am Verhandlungssaal (falls ich diesen finde), um an der Vorbesprechung teilzunehmen. Die Richter stellen sich und den verhandelten Fall kurz vor. Am Verwaltungsgericht bin ich momentan einer festen Kammer zugeteilt, während ich am Landgericht bis jetzt immer mit unterschiedlichen Berufsrichtern und Schöffen zu tun hatte. Auf die Zuteilung habe ich keinen Einfluss.

Die Berufsrichter und Schöffen zusammen bilden das Gericht. Alle Besprechungen des Gerichts sind vertraulich und finden in einem abgeschlossenen Raum hinter dem Sitzungssaal statt. Die Vertraulichkeit ist wichtig, da hier ein offenes Gespräch geführt wird. Das im Gerichtssaal Gehörte wird diskutiert und Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.

Zum Zeitpunkt der Vorbesprechung haben die Berufsrichter schon umfangreiche Vorarbeiten geleistet, die zur Eröffnung des Hauptverfahrens geführt haben. Verhandlungstermine wurden koordiniert und Zeugen geladen. Ich als Schöffe hingegen weiß vor der Besprechung nichts vom Fall, den Vorgängen oder wer beschuldigt ist. Auch in der Ladung stehen keinerlei Informationen zum verhandelten Fall außer Gerichtskammer, Sitzungssaal und Termin.

Mündlichkeitsprinzip

In Deutschland gilt das Prinzip der Mündlichkeit in Gerichtsverhandlungen. Auch wenn es umfangreiche Protokolle (etwa Befragung von Zeugen durch die Polizei) gibt und diese in der Prozessakte dokumentiert sind, so müssen alle Aussagen nochmals mündlich vor Gericht vorgetragen werden. Andere Dokumente, wie Blutalkoholtests, werden entsprechend vom leitenden Richter in der Verhandlung vorgelesen und dadurch in das Verfahren eingeführt. Abweichungen vom Mündlichkeitsprinzip sind in bestimmten Rahmen möglich. In einem sehr umfangreichen Prozess wurde für einige medizinische Dokumente das Selbstleseverfahren angeordnet und ich musste als Hausaufgabe die Dokumente durcharbeiten.

Durch das Mündlichkeitsprinzip erhalte ich als Schöffe Kenntnis von allen Vorgängen, Beweisen und Argumenten, da ich keinen Zugriff auf die Prozessakte habe. Ich darf mir allerdings persönliche Notizen machen.

Aufruf und Verlesung der Anklage

Nach der Vorbesprechung findet der Aufruf statt. Alle Prozessbeteiligten werden in den Sitzungssaal gebeten. Der leitende Richter stellt die Anwesenheit fest. Zeugen müssen danach den Sitzungssaal wieder verlassen, damit sie nicht von anderen Aussagen beeinflusst werden. Nach ihrer Aussage dürfen sie hingegen an der weiteren Sitzung teilnehmen. Zuschauer dürfen ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen.

Während der Sitzung sitzt das Gericht auf der Richterbank. Die Schöffen sitzen jeweils an den beiden Außenseiten und der leitende Richter in der Mitte. Am Landgericht gibt es noch einen Schriftführer, während am Verwaltungsgericht der leitende Richter das Protokoll in ein Diktiergerät spricht.

Zu Beginn eines neuen Verfahrens wird die Anklage verlesen. Am Landgericht geschieht dies durch die Staatsanwaltschaft. Am Verwaltungsgericht klagt meist ein Bürger gegen eine Behörde. Hier wird dann von einem der Berufsrichter ein Sachbericht vorgetragen, etwa: „Sie haben von der Behörde einen Bescheid X erhalten, gegen den sie Klage erhoben haben. Deshalb sind wir heute hier.“

Danach werden die Beweise vorgetragen. Der genaue Ablauf wird vom leitenden Richter bestimmt und ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich. Gibt es zum Beispiel eine Zeugenaussage, so befragt das Gericht zunächst den Zeugen und prüft zum Beispiel, ob diese Aussagen zu früheren Aussagen, etwa bei der Polizei, passen. Auch ich als Schöffe kann Fragen stellen. Nach den Richtern haben dann Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Feststellungen zu machen.

Fragen oder nicht fragen

Wie die Berufsrichter darf auch ich Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen. Hier ist aber Vorsicht geboten, da kein Zweifel an meiner Unabhängigkeit und Objektivität entstehen darf. Lügt zum Beispiel ein Angeklagter, so ist dies zunächst sein gutes Recht, da er sich nicht selbst beschuldigen muss. In solch einem Fall darf ich natürlich nachfragen und mögliche Widersprüche zu vorherigen Aussagen aufzeigen, aber ich darf die Aussage nicht werten („Sie lügen doch!“).

Auch Emotionen haben keinen Platz im Gerichtssaal und schon gar nicht politische oder sonstige private Ansichten. Es ist in der Vergangenheit immer wieder passiert, dass ein Schöffe wegen einer unachtsamen Bemerkung oder Geste als befangen erklärt wurde. Mir ist das noch nicht passiert, da auch meine Verfahren bisher weder politisch aufgeladen noch besonders emotional geführt wurden.

Bis jetzt hatte ich nie das Gefühl, dass irgendein Berufsrichter einen Prozessbeteiligten anhand seiner Abstammung oder ähnlicher Merkmale beurteilt hätte!

Beratungen und Urteilsfindung

Wurden alle Zeugen gehört, alle Dokumente gewürdigt und alle Anträge beachtet, zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück. Auch während der Anhörung wird immer wieder unterbrochen, wenn das Gericht sich beraten muss. Typische Beratungen drehen sich um Fragen, ob weitere Zeugen geladen werden müssen, ob einem Antrag der Verteidigung oder Staatsanwaltschaft stattgegeben wird oder ob ein Zeuge unter Eid genommen werden soll.

In der abschließenden Beratung muss das Urteil gefällt werden. Bei mehrtägigen Verfahren hat sich natürlich in den Beratungen zuvor schon eine Meinung im Gericht gebildet, weshalb die finale Besprechung durchaus kurz sein kann. Am Verwaltungsgericht drehen sich Beratungen häufig um juristische Details, zu denen ich als Schöffe weniger beitragen kann. Am Landgericht hingegen geht es meist um sehr menschliche Aspekte wie Glaubwürdigkeit von Zeugen, Angeklagten und vorgetragenen Abläufen. Hier kann ich natürlich meine eigene Menschenkenntnis und Erfahrung einbringen.

In den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden die verschiedenen Straftatbestände bereits diskutiert, etwa ob eine Tat fahrlässig oder vorsätzlich war. Zu jedem Straftatbestand bildet das Gericht sich ebenfalls eine Meinung und begründet diese. Daraus ergibt sich das Urteil.

Sollte eine Verurteilung stattfinden, muss über das Strafmaß entschieden werden. Die Spielräume werden vom Strafgesetzbuch festgelegt, sind aber enorm breit, etwa Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe für Körperverletzung nach §223 Strafgesetzbuch. Das Strafmaß wird wiederum in Diskussion unter Abwägung strafmildernder (etwa Unzurechnungsfähigkeit) und verschärfender (etwa Wiederholungstat) Aspekte festgelegt. Natürlich spielen auch Urteile aus ähnlichen Verfahren und Entscheidungen der Bundesgerichte eine Rolle.

Das Strafmaß wird für jeden einzelnen Straftatbestand festgelegt. Wird zum Beispiel eine Schlägerei beurteilt, gibt es neben der Körperverletzung häufig noch weitere Tatbestände wie Besitz von Drogen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizei). Am Ende gilt die höchste Einzelstrafe. Die Einzelstrafen werden also nicht aufsummiert!

Die Urteilsverkündung

Zur Urteilsverkündung werden letztmalig alle Prozessbeteiligten aufgerufen. Der leitende Richter verliest das Urteil: „Im Namen des Volkes… Der Angeklagte Herr Meier wird der schweren Körperverletzung gemäß §226 StGB für schuldig befunden und zu 4 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.“ Anschließend folgt die Schilderung der Tat aus Sicht des Gerichts sowie die mündliche Urteilsbegründung unter Würdigung aller Straftatbestände. Anschließend wird die Sitzung geschlossen. An dieser Stelle ist das Verfahren für mich als Schöffe beendet. Die Berufsrichter müssen noch ein schriftliches Urteil ausarbeiten und den Beteiligten zustellen.

Bis jetzt habe ich die Urteilsverkündung immer als unangenehm empfunden, da hier bei einer Verurteilung massiv ins Leben eines Menschen eingegriffen wird. In allen bisherigen Strafverfahren habe ich nie einen grundsätzlich bösen Menschen erlebt. Die Verurteilten waren oftmals einfach strukturierte Menschen, die entweder ihre Gefühle nicht unter Kontrolle haben („Körperverletzung“), sich durch Versäumnisse in eine ausweglose Situation gebracht haben („Verzweiflungstat“) oder die durch eine Abhängigkeit zu einer Tat gebracht wurden („Klau mal X für mich als Bezahlung für die Drogen, die ich dir in den letzten Monaten geschenkt habe!“). Auf der anderen Seite sind die Opfer und die Öffentlichkeit, die ein Recht auf Ausgleich und vor allem Schutz durch Abschreckung haben. Die dabei zu treffenden Entscheidungen sind nicht leicht und werden auch von den Berufsrichtern sehr genau abgewogen.

Wird man als Schöffe gehört?

Diese Frage kann ich mit einem eindeutigen Ja beantworten, aber nur, wenn man als Schöffe auch die Klappe aufmacht! Ich habe einige Schöffen erlebt, die sich nicht in die Besprechungen einbringen und kaum äußern. Beteiligt man sich aber aktiv an den Besprechungen und kann seine Meinungen begründen, so hat man einen direkten Einfluss auf das Urteil.

Tatgeschehen, Hintergründe und die Gesetze zur Beurteilung sind komplex, aber die Berufsrichter helfen, die Zusammenhänge zu verstehen. Als Schöffe kann ich mich nicht an philosophischen Diskussionen um juristische Spitzfindigkeiten beteiligen, aber für den Bezug zur Realität kann ich sorgen. Wer also Spaß an komplexen Sachverhalten hat und den Einblick in die dunkle Seele mancher unserer Mitmenschen nicht scheut, dem möchte ich das Ehrenamt Schöffe ans Herz legen. Und wer an dieser Stelle immer noch nicht genug gelesen hat, dem empfehle ich die Folge „Rechtsprechung“ des Podcasts Elementarfragen, in der ein Berliner Berufsrichter über den Gerichtsalltag berichtet.

Update 1: In einem weiteren Beitrag berichte ich über ein Verfahren am Verwaltungsgericht, bei dem ich das juristische Mittel der strategischen Prozessführung kennengelernt habe.

Update 2: Vor einigen Wochen war ich als Zuschauer bei einem Berufungsverfahren am Arbeitsgericht. Wie auch bei Berufungen am Strafgericht bestand das Gericht aus 2 Schöffen und einem hauptberuflichen Richter. Die Schöffen hatten eigene Prozessakten. Das ist wohl an Arbeitsgerichten so üblich. Ansonsten war ich eher enttäuscht von der Arbeit des Gerichts. Behauptungen des Angeklagten wurden durch das Gericht nicht geprüft, wie am Strafgericht üblich (etwa durch Ladung und Befragung von Zeugen). Entsprechende Beweisanträge der Verteidigung wurden nicht verfolgt. Stattdessen wurde sich nur auf das gestützt, was sowieso schon in der Prozessakte als schriftliche Einlassungen von beiden Seiten vorlag. Man hätte sich auch das mündliche Verfahren ganz sparen können. Von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht wurde mir gesagt, dass das leider an Arbeitsgerichten so üblich ist und die Beweisaufnahme nicht mit Strafverfahren vergleichbar ist. Ich fand das sehr enttäuschend. Letztendlich kam es nur darauf an, wer die größere Glaubwürdigkeit hat und da verliert der kleine Arbeitnehmer schnell gegen den wirtschaftlich erfolgreichen eloquenten Geschäftsmann. Gerechtigkeit sieht anders aus.

Update 3: Seit Beginn 2019 bin ich selbst kein Schöffe mehr, weil ich nicht „wiedergewählt“ wurde, wer auch immer da wählt. Naja, vielleicht bedeutet dies aber auch, dass es genügend andere Freiwillige gibt, was auch nicht schlecht wäre :-)

93 Kommentare to “Meine Erfahrung als Schöffe”

  1. Christian sagt:

    Hallo Sebastian, hallo Eva,

    zunächst vielen Dank an Sebastian für die Informationen, denn ich habe mich letztes Jahr für das Amt ab 2019 beworben und wurde nun für die Jahre 2019 bis 2023 gewählt (Amtsgericht Tiergarten).

    Auf Anhieb bin ich dann dank Google auf diese Seite gestoßen.

    @Eva: Ich vermute, dass Sie dann bereits als Hauptschöffin gelost worden sind. Mein Brief ist datiert vom 22.11.2018 und mir wurden keinerlei Termint mitgeteilt. Ich erhalte „gegen Ende des Jahres“ alle weiteren Informationen.

    Laut dem Merkblatt für Schöffen steht unter 11. Auslosung: „Die Reihenfolge, in der die Schöffen an den Sitzungen des Schöffengerichts oder der Strafkammer teilnehmen wird – hinsichtlich der Hauptschöffen für jedes Geschäftsjahr, hinsichtlich der der Hilfsschöffen einmal für die gesamte Wahlperiode – im Voraus durch Auslosung bestimmt“.

    In einer anderen Quelle las ich eben dann darüber, dass die Hauptschöffen die Termine mit dem Bestätigungsschreiben wohl gleich für das ganze Jahr mitgeteilt bekämen und die Hilfsschöffen nicht und diese dann mit ad hoc Einladungen rechnen müssen (ca. 2 Wochen vorher bis im „worst case“ am gleichen Tag – durch Anruf??? Wenn ich nicht rangehen kann?)..

    Werden denn Haupt- und Hilfsschöffen grundsätzlich ähnlich oft pro Jahr benötigt oder differiert das schon sehr?

    Das Thema Urlaub – work life balance mit der Familie und den Kindern – hat für mich natürlich oberste Priorität. Aber so wie ich das lese, erscheint es real praktikabel und passend zu sein. Wenn ich mir die theoretisch geprägten Seiten der Gerichte und co ansehe, dann wird einem eher Angst und Bange, was den Urlaub betrifft. Von wegen Buchungsunterlagen als Beweis senden.

    Danke für den Austausch.

    Gruß

    Christian

  2. Sebastian sagt:

    @Christian: Da ich ja auch am Amtsgericht Tiergarten als Hilfsschöffe unterwegs war, kann ich dich beruhigen: Die Ladungen kamen immer min. 4 Wochen vorher. Klar, wenn ein Schöffe zum Beispiel wegen Krankheit kurzfristig ausfällt, wird die Liste abtelefoniert und versucht Ersatz zu finden, da sonst die gesamte Verhandlung abgesagt werden muss.

  3. Katha sagt:

    Hallo Sebastian,

    Toll dass du deine Erfahrungen so detailliert dargestellt hast, vielen Dank! Ich habe heute meine Wahl mitgeteilt bekommen und mich eigentlich auch gefreut. Es ist aber so dass ich schwanger bin und im Juli ein Kind bekomme… Im ersten Jahr wird es niemanden außer mir geben, des das Kind betreuen kann (Eltern außer Reichweite, Freunde berufstätig). Mein Partner will verständlicherweise nicht seine Urlaub nehmen, weil ich ein Ehrenamt habe. Den können wir ja dann auch nicht mehr zusammen verbringen… Weißt du, was man in so einem Fall machen kann?

  4. Sebastian sagt:

    @Katha: Das kann ich dir natürlich nicht beantworten, aber ich würde davon ausgehen, dass Mutterschutz und Elternzeit wie Urlaub sind und man während dieser Zeit nicht dem Gericht zur Verfügung steht.

  5. Christian sagt:

    Danke für den Austausch. Eine Frage habe ich noch zwecks der Fortsetzung von Verhandlungen.

    Weißt Du, ob vorher die Wahrscheinlichkeiten der Beendigungen von Verhandlungen bei der ersten Sitzung bei der Vergabe der Termine an die Schöffen in Bezug auf Urlaubsplanung und Job berücksichtigt werden? Oder werden einfach platt losgelöst vom konkreten Fall Termine vergeben? Ich brauche etwas Gewissheit, ob es bei maximal 6-10 realen Netto-Terminen (inkl. Urlaubszeit-Abzug) pro Jahr bleibt. Mehr ginge definitiv nicht. Dann müsste ich vermutlich mit welchen Mitteln auch immer die Reißleine ziehen. Meinen (bald neuen) Job muss ich ja noch bewerkstelligen.

    Es gibt ja auch Schöffen, die bereits „Rentner“ sind, oder die nicht (mehr) im Job stehen und daher ggf. etwas flexibler sind.

    Was meine ich damit? Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass sich ein Prozess als Beispiel über mehrere Termine hinziehen könnte (ich las davon), dann würde ich dort ungern bereits vorab dafür eingeplant werden. Wenn außerdem Urlaub vorher fest geplant war und sich in diesem Zusammenhang der Prozess weiter ausdehnt, was passiert dann? Dann würde der Prozess nach allen Verfügbarkeiten fortgesetzt und nicht auf meine Anwesenheit trotz Urlaub gepocht werden, oder? Ein neuer Schöffe darf ja dann nicht mehr einspringen.

    Sorry für die Fragen, vielleicht weißt Du aus Erfahrung Rat.

    Falls nicht, auch nicht schlimm. Dann lasse ich es einfach auf mich zukommen. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert.

    Viele Grüße

    Christian

  6. Sebastian sagt:

    @Christian: Ich hatte einmal am Verwaltungsgericht den Fall, dass ein weiterer Termin benötigt wurde. Da hat der Richter aber mit allen Schöffen und Richtern gemeinsam nach einem passenden Termin gesucht. Ansonsten haben die vom Gericht für ein Verfahren geplante Tage immer gut gepasst oder wurden dann sogar gekürzt.

  7. Katrin sagt:

    Hallo,

    ich wurde auserwählt für das Hauptschöffenamt 2019-2023.Habe auch 12 Termine 2019.
    Meine Frage ist,wie funktioniert das mit der Bescheinigung für den Verdienstausfall? Muss mein Arbeitgeber diese für jeden Verhandlungstag ausfüllen?

    liebe Grüße
    Katrin

  8. Sebastian sagt:

    @Katrin: Sowas kann nur das Gericht beantworten, weil das nicht einheitlich geregelt ist. Aber ja, am Ende muss der Arbeitgeber immer den Verdienstausfall bestätigen.

  9. Christian Friedrich sagt:

    Danke für die schnelle Antwort. Das klingt positiv. Ich habe soeben meinen Bescheid zur Wahl zum Hilfsschöffen erhalten und bin mit dieser Wahl sehr zufrieden. Meine Urlaubsplanung werde ich nun dem Amt zukommen lassen. Dann sehen wir neuen Schöffen (auch Katrin) uns am 26.01. in der TU : – )

  10. Gabi sagt:

    Hallo Sebastian,

    danke für den interessanten Blogbeitrag. Ich habe eben im 3. Anlauf meine Berufung zum Landgericht Berlin erhalten, allerdings nur als Hilfsschöffin, aber immerhin :-) Hast du Erfahrungen, wie hoch dort die Wahrscheinlichkeit ist, überhaupt einmal als Schöffe eingesetzt zu werden? Und in welchem von den drei Standorten des Landgerichtes Berlin finden die Verhandlungen statt?

    Einen schönen 2. Advent

    Gabi

  11. Patrick sagt:

    Hallo Sebastian,

    auch ich bin als Hilfsschöffe beim Landgericht Berlin gewählt worden. Da die Hilfsschöffe ja keine im Voraus feststehenden Sitzungstermine erhalten, habe ich doch noch eine Rückfrage zum Urlaub. Im Gerichtsschreiben lagen die Urlaubszettel für 2019–2023 (wer weiß jetzt noch nicht, dass er im Herbst 2023 auf die Kanaren fliegen wird ;-) …). Wenn ein Zettel nicht ausreicht, reiche ich dann mehrere ein? Insgesamt habe ich für 2019 fünf Abwesenheiten a 1 Woche angezeigt, was ja in etwa dem durchschnittlichen Erholungsurlaub entspricht. Sind die Angaben meiner Abwesenheit für das Gericht bindend? Wenn ich mal ein langes Wochenende unterwegs bin, ist es dann auch sinnvoll bzw. erforderlich, sich abzumelden?

    Ich denke, ich mache mir hier etwas zu viel Sorgen, ein Arbeitskollege aus Strausberg und ein Freund aus München meinten auch, sie hätten mit ihrem Urlaub nie Probleme bekommen.

    An wen wende ich mich eigentlich bei organisatorischen Fragen? Urlaub, Abrechnungen etc.? Im Anschreiben des LG Berlin finde ich nur zwei Telefondurchwahlen und keine Adresse der Geschäftsstelle.

  12. Christian sagt:

    @Sebastian: Also es ist das Landgericht, wo ich als Hilfsschöffe eingesetzt bin. Ich hoffe, ich kriege da keine monatelangen „Tötungsdelikte“- oder wie auch immer langwierige Prozesse.

    Wie nimmt man denn E-Mailkontakt mit dem Landgericht auf? Ich wollte denen schon mal meine Urlaubsplanung senden. Muss man alles immer postalisch zusenden? Ich habe lediglich ein Kontakformular gefunden. Da kann ich aber keine Anhänge integrieren. Oder kann ich verwaltung.tegeler-weg@lg.berlin.de verwenden? Habe ich im Internet gefunden.

    Frage wegen einem Hinweis im Anschreiben: Man solle vorübergehende Änderungen der Anschrift z.B. bei Urlaub mitteilen. Wie darf ich das verstehen? Urlaub ist Urlaub, da bin ich nicht in Berlin und mit der Familie unterwegs. Kann das Gericht verlangen, dass ich den Urlaub unterbreche? Die Mitteilung würde ich ja dann auch per Mail kurz versenden.

    Wenn ich kurzfristig für geplante Termine wegen Krankheit oder wie auch immer ausfalle: Rufe ich dann bei der Vermittlung (oder gibts eine spezielle Schöffen-„Hotline“) vom Landgericht an oder reicht eine Mail (wenn ich eine Mailadresse hätte).

    Gruß Christian

  13. Sebastian sagt:

    @alle: Administrative Fragen könnt ihr nur mit den Gerichten und ihren Verwaltungen klären :-)

  14. Michael sagt:

    Hallo und vielen Dank für diese hervorragende Schilderung. Ich wurde für die nächsten fünf Jahre als Schöffe gewählt und nun stellt sich für mich die folgende Frage: ich habe bereits elf Termine für das Jahr 2019 bekommen. Wenn aber ein Prozess länger als einen Tag dauert, was in der großen Strafkammer, der ich zugeordnet wurde, schon mal passieren kann, dann komme ich doch weit mehr als die maximalen 12 Tage im Jahr oder wie soll man diese Termine verstehen?

  15. Christian sagt:

    sorry, wollte Dich nicht „überfallen“. habe schon angefragt : – )

  16. Horst sagt:

    Danke für die Infos!
    Kurz zum Vorteil des eloquenten Geschäftsmanns:
    Die Erfahrungen aller Arbeitgeber ist, dass das Arbeitsgericht immer zugunsten der Arbeitnehmer entscheidet, ausser der Sachverhalt geht ganz offensichlich zu Lasten des Arbeitnehmers. Eloquenz nutzt da nichts.

  17. Sabine sagt:

    Hallo ,
    ich bin Schöffe ab 2019. ich habe heute 12 Termine erhalten. Es wurde mir für all e Termine derselbe Raum zugeordnet, immer 9 Uhr. Finden da mehrere Verhandlungen hintereinander statt? Mit welchem Zeitaufwand muss ich rechnen? @ Michael, woher weisst du, dass du in der großen Strafkammer bist? Stand das explizit so drin?
    Danke
    Sabine

  18. Michael sagt:

    @Sabine ich habe die Nummer der Strafkammer gesehen und dann im Internet gegoogelt und eine Seite gefunden, wo der Plan steht, welche Richter welcher Strafkammer angehören.

  19. Meike sagt:

    Hallo. Der Blogeintrag und eure Kommentare helfen mir sehr. Ich habe gestern die Nachricht erhalten, dass ich Hilfsschöffin werde, für das Jugendgericht Tiergarten. Was mich wundert: eine Teilnahme an der Info-Veranstaltung am 26.1. ist nicht vorgesehen. Hätte ich trotzdem gerne gemacht, denn sonst weiß ich ja gar nicht, was auf mich zukommt. Geht es noch mehr Leuten so? Überlege, ob ich beim Amtsgericht nachfragen soll.

  20. Robert sagt:

    Hallo. Allen ein gesundes und glückliches Jahr 2019.

    Ich bin zum Jugendhilfsschöffen gewählt worden. Um auf Gabis Frage noch einmal zurückzukommen. Hat jemand Erfahrung, wie oft man im Jahr in dieser Position als Hilfsschöffe eingesetzt wird?

    Viele Grüße.

  21. Oliver sagt:

    Hallo,

    ich habe ebenfalls die Mitteilung erhalten, dass ich Hilfsschöffe 2019-2023 beim AG Tiergarten bin. Weder habe ich einen „Urlaubszettel“ noch eine Einladung zu einer Einführungsveranstaltung erhalten. Das scheint normal zu sein. Meine unabweisbaren Termine außerhalb Berlins habe ich nun formlos auf einen Begleitzettel geschrieben und sende ihn mit der Eingangsbestätigung mit, so dass von vornherein klar ist, wann ich für „Kurzfristanfragen“ nicht zur Verfügung stehe.

  22. Christine sagt:

    Hallo.
    Ich bin als Hauptschöffe gezogen worden und habe die Termine für 2019 bekommen.
    Kann mir jemand sagen wie viele Verhandlungen an den jeweiligen Terminen stattfinden oder ist es nur eine am Tag?
    Danke sehr
    Viele Grüße

  23. Sabine sagt:

    Ich hab mal im Gericht angerufen, da können mehrere Termine pro Tag stattfinden. Es könnte sogar bis 18 Uhr gehen, passiert wohl aber eher selten.

  24. Norman sagt:

    Hallo an alle,
    auch ich wurde nun zum Schöffen gewählt und freue mich, das es nach meinem 2. Versuch geklappt hat.
    Die Seite/Blog war sehr informativ – vielen Dank dafür!

    Ich habe für 2019 vorab 11 feste Termine erhalten, monatlich einen.
    Kurz vor Weihnachten erhielt ich einen Brief vom AG Tiergarten, das ich bereits im Januar noch 2 Folgetermine habe – ein Anruf beim AG klärte, das die insgesammt3 Januar Termine sich auf einen Fall beziehen , das kommt wohl auch vor, wenn eher selten.
    Ich freue mich super auf die bevorstehende Aufgabe.

    Viel Spass und Erfolg allen…Im Namen des Volkes :P

  25. Alfe sagt:

    Auch von mir vielen Dank für den aufschlussreichen Bericht. Ich bin ebenfalls ab 2019 zum Schöffen bestimmt worden. Ich plane, meine Erlebnisse in einem Blog zu sammeln. Unter https://alfeberlin.blogspot.com/2018/11/schoffe-in-berlin.html finden sich bisher zwei Artikel, es sollen aber mehr werden.

    Wie sind denn Deine Überlegungen zum Thema Schweigepflicht und berichten? In deinem zweiten Update z. B. berichtest du davon, bei einem Arbeitsgericht zugeschaut zu haben und bewertest die Arbeit des Gerichts eher negativ, und zwar öffentlich. Da warst du ja auch nur Zuschauer, insofern hast du keine Schweigepflicht und kannst deine Eindrücke frei schildern.

    Anders ist das bei den Gerichtsverhandlungen, bei denen du als Schöffe beteiligt warst. Wie umfangreich sind diese Schweigepflichten? Hast du sie beim Berichten als Problem empfunden, also gab es Dinge, die du relevant gefunden und über die du auch gerne berichtet hättest (z. B. Vorkommnisse bei den Richterberatungen), aber nicht konntest? Gab es z. B. Fälle, bei denen du mit bestimmten Aspekten der Verhandlung Bauchschmerzen hattest?

    Inwieweit hättest du über Konkretes aus deinen Prozessen berichten können? Vieles ist ja ohnehin öffentlich, weil die Sitzungen und Protokolle öffentlich sind. Wäre es okay, als Schöffe den Ablauf eines konkreten Prozesses hinterher zu beschreiben (evt. auch mit den Namen der Beteiligten), weil es ja ohnehin öffentliche Informationen sind? Oder verbietet sich so etwas schon deshalb, weil jedes Wort, auch wenn hinterher geäußert, den Anschein einer Befangenheit wecken könnte? War das überhaupt Thema?

    Gab es Fälle, bei denen du dir gewünscht hättest, nicht als Schöffe beteiligt zu sein? Hattest du je Angst? Hattest du je Überlegungen, wie du aus einem Prozess herauskommen könntest? Den Anschein von Befangenheit zu erwecken wäre ja dann ein probates Mittel. Klar, auch grob pflichtverletzend und illegitim, aber gab es bei dir solche Überlegungen? Und hast du Informationen darüber, was die Konsequenzen davon sind, wenn man die Pflichten seines Schöffenamtes grob verletzt und dadurch aus einem Prozess oder dem Amt entfernt wird? Man liest immer nur etwas über den banalen Fall, dass Schöffen nicht erscheinen oder zu spät kommen (da wird von erheblichen Kosten berichtet). Aber gibt es auch Androhung von Kosten wegen fahrlässigem Erwecken des Anscheins von Befangenheit? Wenn nicht, nutzen Schöffen, die gar nicht Schöffe sein wollen, diesen Weg, um sich zu drücken?

    Hattest du viel Kontakt mit anderen Schöffen?

    Puh, viele Fragen, sorry :-) Ich würde mich über die eine oder andere Antwort freuen.

  26. Sebastian sagt:

    @Alfe: Auch du machst dir zu viele Gedanken. Geh erst mal zu einer Verhandlung und nimm teil. Dann siehst du, dass es alles viel unkomplizierter ist, als du jetzt denkst.

    Bezüglich Blogging über Verhandlungen: Alles, was zwischen den Richtern besprochen wird, ist absolut vertraulich. Machst du das öffentlich, ist das vermutlich eine Straftat. Natürlich könntest du über den öffentlichen Teil der Verhandlung berichten, aber das ist natürlich sehr heikel, weil dieser Bericht keinerlei Wertung erkennen lassen darf (Befangenheit). Ich würde dir dringend raten, es zu lassen!

    Ich glaube, ein Blog (übrigens wäre ein Backlink von dir auf diesen Beitrag hier auch ganz nett) ist dann wertvoll, wenn man über Erlebtes reflektiert. Du bist schließlich Schöffe und nicht Gerichtsreporter. Von daher nimm an ein paar Verhandlungen teil und dann sieh dir deine Fragen nochmal an. Du wirst dann erkennen, dass viele der Fragen sich aufgelöst haben.

    Solltest du ernsthaft je in die Situation kommen, dass du aus einer Verhandlung raus möchtest, dann sprich mit dem leitenden Richter darüber. Ich persönlich könnte mir dies nur vorstellen, wenn der Angeklagte ein Verwandter, Kollege oder Nachbar ist. Alles andere sind Phantasien, die in der Realität extrem unwahrscheinlich sind.

  27. Alfe sagt:

    Hallo Sebastian! Danke für die schnelle Antwort. Ich plane ja sehr konkret, zu bloggen. Aber wenn „Ich war heute an einem Prozess um schwere KV beteiligt, die Verhandlung wurde vertagt.“ schon zu viel Bericht sein sollte, mich schon befangen erscheinen lassen könnte und ich dann womöglich die Kosten des Verfahrens aufgehalst bekomme, weil das ja „offensichtlich“ grob fahrlässig war, so etwas zu schreiben, dann wüsste ich das gerne vorher, um es zu lassen. Daher muss ich mir glaube ich schon einige Gedanken machen ;-) Aber nach Deiner Antwort nehme ich mal an, dass Dir in Deiner Tätigkeit kein Regelwerk zu dieser Art Fragen untergekommen ist.

    Ich fürchte, wenn ich erstmal abwarte und unvorbereitet hingehe (wie du vorschlägst), dann bin ich mit Berufsrichtern konfrontiert, die meine Anliegen und Fragen diesbezüglich vermutlich nicht in der knappen zur Verfügung stehenden Zeit beantworten wollen bzw. sich auch gar nicht zuständig fühlen. Ihr Job ist schließlich ein anderer (urteilen, nicht beraten). Und Abhilfe ist ja auch mit den weiteren Terminen nicht in Sicht, weil ja keinerlei Schulung oder Vergleichbares vorgesehen ist.

    Mein letzter Blog-Eintrag stammt noch aus dem Dezember. Im nächsten (sobald ein paar Sachen mit meiner Personalabteilung geklärt sind) werde ich gerne einen Backlink auf deinen Bericht einbauen :-)

  28. Katrin sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort zu meiner Frage vom 6.12.18.
    Ich habe bereits alles mit meinem AG geklärt.Leider fällt mein erster Termin aus,was mich sehr enttäuscht,da ich mich schon sehr freute.Nun gut,muss ich eben bis Februar warten.

    lg Katrin

  29. Martin sagt:

    Hallo Katrin,

    mein erster Termin fällt auch weg. Dieser war für den 31.1. geplant. Saal 701.

    Grüße!

  30. Katrin sagt:

    Hallo Martin,

    mein Termin wäre heute gewesen.
    Nun muss ich bis Mitte Februar warten.
    Ende Januar geht es in die TU, um meine Vertretung zu wählen.

    Geht jemand von euch zur Infoveranstaltung für Schöffen?

    LG Katrin

  31. Martin sagt:

    Wann und wo ist diese Infoveranstaltung?

  32. Katrin sagt:

    Hallo,

    http://www.schoeffen-bb.de ,auf dieser Seite findest du die Infoveranstaltungen.
    Ich denke mal,es kann nicht schaden sich zu informieren…;).

    lg

  33. Carmen sagt:

    Danke für diesen Bericht, der mir bei meiner Recherche nach meiner Berufung sehr geholfen hat. Auch ich kann Jedem dieses gut planbare Ehrenamt ans Herz legen. Es ist sehr spannend, mal Einblick in das Gerichtsleben zu bekommen. Obwohl für einen Schöffen noch relativ jung (40), habe ich mich selbst beworben, denn ich finde es wichtig, dass mehr jüngere Leute vertreten sind. Übrigens bin ich überrascht, wie bodenständig Richter so sind. Hatte da Viel mehr Arroganz erwartet.

  34. Ines sagt:

    Ich empfehle jedem Schöffen, ehrenamtlichen Richter oder Interessierten folgende homepages
    http://www.schoeffenwahl.de
    http://www.schoeffen.de bze die Homepage des entsprechenden Landesverbandes

    Sowie die Facebook Gruppe „Ehrenamtliche Richter“

  35. Katrin sagt:

    Guten Morgen,

    mein Schöffenamt fängt prima an.Schon seit Januar nur Absagen des Termins und das schon bis Mai.
    Ich bin etwas enttäuscht,da ich mich so freute auf das Ehrenamt.
    Geht es anderen auch so?

    lg

  36. Angela sagt:

    Hallo ich bin Hauptschöffe, aber nun hat sich meine private Situation geändert und ich werde von Sachsen nach NRW ziehen. Ist das überhaupt möglich bei diesen Ehrenamt und kann man wechseln an den neuen Wohnort? DANKE für die Antwort

  37. Sebastian sagt:

    @Angela: Du wirst hier kaum eine Antwort auf diese Spezialfrage bekommen. Das kannst du nur mit der Schöffenstelle an deinem Gericht klären. Vermutlich fällst du ganz einfach raus. Eine Mitnahme in eine andere Gemeinde ist sicher nicht möglich.

  38. Tina sagt:

    @Sebastian
    Auch von mir aus nochmal ein herzliches Danke für Deine ausführliche Beschreibung!

    @Katrin
    Mir geht es wie Dir! Hatte mich auch schon sehr gefreut und bei mir ist bis jetzt jeder Termin abgesagt worden.
    Hatte schon mal überlegt anzurufen, aber das wird ja auch nix bringen.
    Viele Grüße
    Tina

  39. Uwe Kakmeni sagt:

    Hallo !
    Tolle Seite und viel interessantes gibt es hier zu lesen.
    Nun, ich bin seit Januar Hauptschöffe am Landgericht Berlin, Berufungskammer. Die ersten 4 Monate wurden die Termine abgesagt und als Info bekam ich bei meiner 1 Sitzung, das es aufgrund von Urlaub ( der Richterin ) und Fortsezungsverhandlungen kam ich erst im Mai dazu an den Sitzungen teilzunehmen. Es waren pro Sitzungstag 3 – 4 Termine. Im Oktober kam wieder eine Absage und ich denke, das die Richterin krank ist, da sie im November von einem Richter vertreten wurde ( seine erste Sitzung am Berufungsgericht ).
    Im nächsten Jahr bin ich einer großen Strafkammer ( Jugendgerichtsbarkeit zugeteilt.

  40. Michael sagt:

    Einen schönen guten Tag,

    habe Ihren interessanten Beitrag gelesen. Bin selbst seit zwei Jahren als Hilfsschöffe in Berlin tätig und hatte Mitte September meinen ersten Auftritt vor Gericht. Gleich nach Ende gab ich bei der Gerichtskasse meine vollständigen Unterlagen zwecks Verdienstausfall ab. Seitdem warte ich.
    Wie sind Ihre Erfahrungen hiermit?

    Mit freundlichem Gruß
    Michael P.

  41. Sebastian sagt:

    Das ging eigentlich immer zügig, außer es gab Nachfragen. Dann hat es Dank der analogen Prozesse immer gedauert, bis die Brieftauben ausgetauscht waren. Vielleicht einfach Mal anrufen.

  42. Andrea sagt:

    Hallo Sebastian,

    danke für die tolle Beschreibung. Das klingt alles sehr interessant. Ich selbst bin am abwägen, ob ich mich als Schöffin bewerbe, a ich dazu aufgefordert wurde.

    Frage:
    Was ist für einen unerfahren Schöffen besser zu handeln – Landes- oder Amtsgericht?
    Wie lange Dauert eine Sitzung? Gibt es von vorne herein abgemachte Pausen?
    Wie wird es gehandhabt, wenn ein Schöffe während einer Verhandlung z.B.: auf die Toilette muss? (Blöde Frage, aber wirklich ernst gemeint.)
    Kann man als gewählte Schöffin die Wahl auch ablehnen, z.B.: bei Krankheit, Pflegefall oder Todesfall in der Familie?

    Über eine schnelle Antwort freue ich mich.

    Liebe Grüße

    Andrea

  43. Sebastian sagt:

    Die Art des Gerichts ist nicht entscheidend. Die Richter sind sich bewusst, dass sie es mit Laien zu tun haben und erklären alles, falls notwendig.

    Die Länge der Sitzung kann ganz unterschiedlich sein. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob Zeugen geladen sind oder ob man gleich an mehreren Verfahren teilnimmt. Meine Einsätze haben in der Regel aber immer zwischen 3-6 Stunden gedauert.

    Und ja, es gibt Pausen, denn auch Richter sind Menschen und müssen mal aufs Klo. Und man kann den Richter natürlich auch um kurze Unterbrechung bitten, falls es ganz dringend ist. Das hören dann auch nicht alle im Publikum, da man ja direkt auf der Richterbank sitzt und sein Anliegen nicht durch den Saal rufen muss :-)

    Welche Gründe für Ablehnung einer Schöffenwahl gelten, weiß ich nicht. Das wird sicher auch von jeder Gemeinde anders gehandhabt. Aber klar, wenn man am Tag einer Ladung krank ist, muss man nicht hin. Man wird aber einen Nachweis gegenüber dem Gericht erbringen müssen. Und natürlich sollte man das Gericht so schnell als möglich informieren, wenn man vor einer Ladung krank geworden ist, damit die noch einen Ersatzschöffen beschaffen können. Weil wenn es keinen Schöffen gibt, ist das Gericht nicht vollständig und die Verhandlung muss vertagt werden. Das wird weder für Richter noch alle anderen Beteiligten große Freude verbreiten.

Schreiben sie ein Kommentar