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Meine Erfahrung als Schöffe

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Kategorie Berlin | 93 Kommentare »

Seit ca. 3 Jahren bin ich Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter an Berliner Gerichten und mindestens genauso lange habe ich mir vorgenommen, darüber hier zu berichten… Heute soll es dann endlich soweit sein!

Was ist ein Schöffe?

An deutschen Gerichten gibt es Schöffen. Diese nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und entscheiden gleichberechtigt neben den Berufsrichtern über den vorliegenden Fall. Je nach Art des Gerichts gibt es unterschiedliche Bezeichnungen wie Schöffe oder ehrenamtlicher Richter.

Nicht bei jedem Gerichtsverfahren werden Schöffen eingesetzt. Bei der Mehrzahl der Verfahren entscheidet lediglich ein Berufsrichter. Bei größeren Verfahren (etwa schwereres Verbrechen) oder bei Grundsatzentscheidungen einer Kammer werden weitere Berufsrichter und Schöffen hinzugezogen. Ich habe bis jetzt folgende Konstellationen erlebt:

  • 1 Berufsrichter, 2 Schöffen (Kleine Strafkammer am Landgericht)
  • 3 Berufsrichter, 2 Schöffen (Große Strafkammer am Landgericht, Kammersitzung am Verwaltungsgericht)

Schöffen werden eingesetzt, damit die Berufsrichter die Bodenhaftung nicht verlieren und den Bezug zum Volk bzw. zur Lebensrealität behalten. Es ist also ein Korrektiv. Auch andere Länder kennen diesen Mechanismus. Aus US Filmen kennt man Geschworenengerichte, bei denen die Geschworenen ebenfalls aus Bürgern ausgewählt werden.

Gleichzeitig dienen Schöffen auch als Legitimation, da durch sie Recht im Namen des Volkes gesprochen wird.

Wie wird man Schöffe?

Ungefähr im Jahr 2013 muss es gewesen sein, als auf verschiedenen Kanälen in Berlin Werbung für das Ehrenamt Schöffe gemacht wurde. In Berlin kann man sich für die Tätigkeit als Schöffe bewerben. Dazu habe ich einen Fragebogen ausgefüllt, abgeschickt und vergessen. Ich bekam dann nach einigen Monaten einen offiziellen Brief vom Landgericht, dass ich als Schöffe gewählt wurde. Seitdem habe ich kein schlechtes Gewissen mehr, wenn ich einen Brief von einem Gericht in meinem Briefkasten entdecke :-)

Tatsächlich wurde ich nicht nur dem Landgericht Berlin als Schöffe zugeteilt, sondern auch dem Verwaltungsgericht Berlin als ehrenamtlicher Richter. Obwohl beides Berliner Gerichte sind, sind die Abläufe leicht unterschiedlich, was mich immer wieder verwirrt. Am Verwaltungsgericht muss ich zum Beispiel mit weißem Hemd und weißer Krawatte erscheinen und mir eine Richterrobe aus der Kleiderkammer holen, bevor ich zur Sitzung gehe. Beim Berliner Landgericht hingegen nehmen die Schöffen in Zivilkleidung teil und sind somit deutlich als solche erkennbar. Wenn ich mich recht erinnere, hat ein Richter am Landgericht aber auch mal Roben ausgeteilt. Vermutlich bin also nicht nur ich verwirrt :-)

Der Weg zum Ehrenamt ist je nach Bundesland unterschiedlich. Zugute ist mir sicher gekommen, dass es generell zu wenig Freiwillige für dieses Ehrenamt in Berlin gibt…

Formale Voraussetzungen für die Tätigkeit in Berlin sind

  • Volljährigkeit,
  • deutsche Staatsbürgerschaft,
  • Hauptwohnsitz in Berlin und
  • keine Einträge im Strafregister.

So einfach ist es aber wohl nicht in jedem Bundesland. Eine Freundin, die umfangreiches berufliches Vorwissen im Jugendbereich hat, wurde zum Beispiel in ihrer Stadt nicht für eine Schöffentätigkeit in der Jugendgerichtsbarkeit gewählt. Gibt es nicht genügend Schöffen, kann man auch zu dieser Tätigkeit verpflichtet werden. Meinem Verständnis nach dürfen dies keine Beamten aus der Justiz sein.

Im Schnitt werde ich pro Jahr zu 6 Verhandlungstagen geladen. In diesem Jahr wurde ich bereits an 3 Verhandlungstagen eingesetzt. Für meine Tätigkeit erhalte ich eine Aufwandsentschädigung abhängig von meinem entgangenen Gehalt. Mein größtes Gerichtsverfahren war eine Strafsache am Landgericht mit insgesamt 7 Verhandlungstagen.

Schöffen gleich Querschnitt der Gesellschaft?

Die meisten Schöffen, die sich für das Amt freiwillig melden, sind ältere Menschen mit deutschen Wurzeln. Schöffe scheint eine Beschäftigung für geistig fitte deutsche Rentner zu sein. Einen Schöffen mit Migrationshintergrund habe ich nie gesehen.

Es wäre schön, wenn sich mehr junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für dieses Ehrenamt begeistern könnten, damit das Volk bei Gericht besser repräsentiert ist!

Welche Ausbildung erhält man als Schöffe?

Kurzversion: Keine.

Langversion: Der Schöffe soll die Lebensrealität bzw. die Sicht des Volkes im Verfahren einbringen. Deshalb gibt es keine Ausbildung für die Tätigkeit. Es wäre schlicht auch nicht möglich den Stoff eines Jurastudiums in eine Kurzausbildung zu packen. Glücklicherweise hatte ich in meinem Studium 3 Semester Vorlesungen in Handels-, Arbeits- und Datenschutzrecht, was mir das juristische Denken etwas näher gebracht hat.

Treppenaufgang im Landgericht Berlin Moabit Turmstraße

Zu Beginn der Wahlperiode gab es eine Einführungsveranstaltung, die leider im völligen Chaos endete. Der Raum war für die Teilnehmerzahl viel zu klein, es gab keine Tagesordnung und beim Gericht hatte sich auch niemand vorbereitet. So blieben ganz grundlegende Fragen unbeantwortet. Die Frage einer berufstätigen Mutter, ob es denn keine Vorabinfo über die Länge der Sitzungstermine gäbe, damit sie eine Kinderbetreuung organisieren könne, ging im allgemeinem Tumult unter, nachdem ein resoluter Rentner meinte, sie solle sich doch nicht als Schöffe bewerben, wenn sie keine Zeit hätte…

Abgesehen von diesem anfänglichen Chaos sind die Sitzungen aber alle sehr geordnet, zivilisiert und gut organisiert abgelaufen.

Die Vorbesprechung

Einige Wochen vor der Gerichtsverhandlung erhalte ich eine Ladung vom Gericht. Dies ist eine Ladung, wie sie auch Zeugen und Angeklagte erhalten. Ein Fernbleiben oder eine Absage ist prinzipiell nicht möglich. Allerdings informiere ich das Gericht vorab über meine Urlaubszeiten und längere Abwesenheiten (etwa Dienstreisen), damit sie das in der Zuteilung der Schöffen zu den Verfahren berücksichtigen können. Als Schöffe habe ich das Privileg, dass ich den Eingang für Mitarbeiter nutzen darf und durch keine Personenkontrolle muss. Das spart Zeit.

Ich erscheine ca. 15 Minuten vor dem eigentlichen Gerichtstermin am Verhandlungssaal (falls ich diesen finde), um an der Vorbesprechung teilzunehmen. Die Richter stellen sich und den verhandelten Fall kurz vor. Am Verwaltungsgericht bin ich momentan einer festen Kammer zugeteilt, während ich am Landgericht bis jetzt immer mit unterschiedlichen Berufsrichtern und Schöffen zu tun hatte. Auf die Zuteilung habe ich keinen Einfluss.

Die Berufsrichter und Schöffen zusammen bilden das Gericht. Alle Besprechungen des Gerichts sind vertraulich und finden in einem abgeschlossenen Raum hinter dem Sitzungssaal statt. Die Vertraulichkeit ist wichtig, da hier ein offenes Gespräch geführt wird. Das im Gerichtssaal Gehörte wird diskutiert und Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.

Zum Zeitpunkt der Vorbesprechung haben die Berufsrichter schon umfangreiche Vorarbeiten geleistet, die zur Eröffnung des Hauptverfahrens geführt haben. Verhandlungstermine wurden koordiniert und Zeugen geladen. Ich als Schöffe hingegen weiß vor der Besprechung nichts vom Fall, den Vorgängen oder wer beschuldigt ist. Auch in der Ladung stehen keinerlei Informationen zum verhandelten Fall außer Gerichtskammer, Sitzungssaal und Termin.

Mündlichkeitsprinzip

In Deutschland gilt das Prinzip der Mündlichkeit in Gerichtsverhandlungen. Auch wenn es umfangreiche Protokolle (etwa Befragung von Zeugen durch die Polizei) gibt und diese in der Prozessakte dokumentiert sind, so müssen alle Aussagen nochmals mündlich vor Gericht vorgetragen werden. Andere Dokumente, wie Blutalkoholtests, werden entsprechend vom leitenden Richter in der Verhandlung vorgelesen und dadurch in das Verfahren eingeführt. Abweichungen vom Mündlichkeitsprinzip sind in bestimmten Rahmen möglich. In einem sehr umfangreichen Prozess wurde für einige medizinische Dokumente das Selbstleseverfahren angeordnet und ich musste als Hausaufgabe die Dokumente durcharbeiten.

Durch das Mündlichkeitsprinzip erhalte ich als Schöffe Kenntnis von allen Vorgängen, Beweisen und Argumenten, da ich keinen Zugriff auf die Prozessakte habe. Ich darf mir allerdings persönliche Notizen machen.

Aufruf und Verlesung der Anklage

Nach der Vorbesprechung findet der Aufruf statt. Alle Prozessbeteiligten werden in den Sitzungssaal gebeten. Der leitende Richter stellt die Anwesenheit fest. Zeugen müssen danach den Sitzungssaal wieder verlassen, damit sie nicht von anderen Aussagen beeinflusst werden. Nach ihrer Aussage dürfen sie hingegen an der weiteren Sitzung teilnehmen. Zuschauer dürfen ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen.

Während der Sitzung sitzt das Gericht auf der Richterbank. Die Schöffen sitzen jeweils an den beiden Außenseiten und der leitende Richter in der Mitte. Am Landgericht gibt es noch einen Schriftführer, während am Verwaltungsgericht der leitende Richter das Protokoll in ein Diktiergerät spricht.

Zu Beginn eines neuen Verfahrens wird die Anklage verlesen. Am Landgericht geschieht dies durch die Staatsanwaltschaft. Am Verwaltungsgericht klagt meist ein Bürger gegen eine Behörde. Hier wird dann von einem der Berufsrichter ein Sachbericht vorgetragen, etwa: „Sie haben von der Behörde einen Bescheid X erhalten, gegen den sie Klage erhoben haben. Deshalb sind wir heute hier.“

Danach werden die Beweise vorgetragen. Der genaue Ablauf wird vom leitenden Richter bestimmt und ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich. Gibt es zum Beispiel eine Zeugenaussage, so befragt das Gericht zunächst den Zeugen und prüft zum Beispiel, ob diese Aussagen zu früheren Aussagen, etwa bei der Polizei, passen. Auch ich als Schöffe kann Fragen stellen. Nach den Richtern haben dann Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Feststellungen zu machen.

Fragen oder nicht fragen

Wie die Berufsrichter darf auch ich Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen. Hier ist aber Vorsicht geboten, da kein Zweifel an meiner Unabhängigkeit und Objektivität entstehen darf. Lügt zum Beispiel ein Angeklagter, so ist dies zunächst sein gutes Recht, da er sich nicht selbst beschuldigen muss. In solch einem Fall darf ich natürlich nachfragen und mögliche Widersprüche zu vorherigen Aussagen aufzeigen, aber ich darf die Aussage nicht werten („Sie lügen doch!“).

Auch Emotionen haben keinen Platz im Gerichtssaal und schon gar nicht politische oder sonstige private Ansichten. Es ist in der Vergangenheit immer wieder passiert, dass ein Schöffe wegen einer unachtsamen Bemerkung oder Geste als befangen erklärt wurde. Mir ist das noch nicht passiert, da auch meine Verfahren bisher weder politisch aufgeladen noch besonders emotional geführt wurden.

Bis jetzt hatte ich nie das Gefühl, dass irgendein Berufsrichter einen Prozessbeteiligten anhand seiner Abstammung oder ähnlicher Merkmale beurteilt hätte!

Beratungen und Urteilsfindung

Wurden alle Zeugen gehört, alle Dokumente gewürdigt und alle Anträge beachtet, zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück. Auch während der Anhörung wird immer wieder unterbrochen, wenn das Gericht sich beraten muss. Typische Beratungen drehen sich um Fragen, ob weitere Zeugen geladen werden müssen, ob einem Antrag der Verteidigung oder Staatsanwaltschaft stattgegeben wird oder ob ein Zeuge unter Eid genommen werden soll.

In der abschließenden Beratung muss das Urteil gefällt werden. Bei mehrtägigen Verfahren hat sich natürlich in den Beratungen zuvor schon eine Meinung im Gericht gebildet, weshalb die finale Besprechung durchaus kurz sein kann. Am Verwaltungsgericht drehen sich Beratungen häufig um juristische Details, zu denen ich als Schöffe weniger beitragen kann. Am Landgericht hingegen geht es meist um sehr menschliche Aspekte wie Glaubwürdigkeit von Zeugen, Angeklagten und vorgetragenen Abläufen. Hier kann ich natürlich meine eigene Menschenkenntnis und Erfahrung einbringen.

In den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden die verschiedenen Straftatbestände bereits diskutiert, etwa ob eine Tat fahrlässig oder vorsätzlich war. Zu jedem Straftatbestand bildet das Gericht sich ebenfalls eine Meinung und begründet diese. Daraus ergibt sich das Urteil.

Sollte eine Verurteilung stattfinden, muss über das Strafmaß entschieden werden. Die Spielräume werden vom Strafgesetzbuch festgelegt, sind aber enorm breit, etwa Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe für Körperverletzung nach §223 Strafgesetzbuch. Das Strafmaß wird wiederum in Diskussion unter Abwägung strafmildernder (etwa Unzurechnungsfähigkeit) und verschärfender (etwa Wiederholungstat) Aspekte festgelegt. Natürlich spielen auch Urteile aus ähnlichen Verfahren und Entscheidungen der Bundesgerichte eine Rolle.

Das Strafmaß wird für jeden einzelnen Straftatbestand festgelegt. Wird zum Beispiel eine Schlägerei beurteilt, gibt es neben der Körperverletzung häufig noch weitere Tatbestände wie Besitz von Drogen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizei). Am Ende gilt die höchste Einzelstrafe. Die Einzelstrafen werden also nicht aufsummiert!

Die Urteilsverkündung

Zur Urteilsverkündung werden letztmalig alle Prozessbeteiligten aufgerufen. Der leitende Richter verliest das Urteil: „Im Namen des Volkes… Der Angeklagte Herr Meier wird der schweren Körperverletzung gemäß §226 StGB für schuldig befunden und zu 4 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.“ Anschließend folgt die Schilderung der Tat aus Sicht des Gerichts sowie die mündliche Urteilsbegründung unter Würdigung aller Straftatbestände. Anschließend wird die Sitzung geschlossen. An dieser Stelle ist das Verfahren für mich als Schöffe beendet. Die Berufsrichter müssen noch ein schriftliches Urteil ausarbeiten und den Beteiligten zustellen.

Bis jetzt habe ich die Urteilsverkündung immer als unangenehm empfunden, da hier bei einer Verurteilung massiv ins Leben eines Menschen eingegriffen wird. In allen bisherigen Strafverfahren habe ich nie einen grundsätzlich bösen Menschen erlebt. Die Verurteilten waren oftmals einfach strukturierte Menschen, die entweder ihre Gefühle nicht unter Kontrolle haben („Körperverletzung“), sich durch Versäumnisse in eine ausweglose Situation gebracht haben („Verzweiflungstat“) oder die durch eine Abhängigkeit zu einer Tat gebracht wurden („Klau mal X für mich als Bezahlung für die Drogen, die ich dir in den letzten Monaten geschenkt habe!“). Auf der anderen Seite sind die Opfer und die Öffentlichkeit, die ein Recht auf Ausgleich und vor allem Schutz durch Abschreckung haben. Die dabei zu treffenden Entscheidungen sind nicht leicht und werden auch von den Berufsrichtern sehr genau abgewogen.

Wird man als Schöffe gehört?

Diese Frage kann ich mit einem eindeutigen Ja beantworten, aber nur, wenn man als Schöffe auch die Klappe aufmacht! Ich habe einige Schöffen erlebt, die sich nicht in die Besprechungen einbringen und kaum äußern. Beteiligt man sich aber aktiv an den Besprechungen und kann seine Meinungen begründen, so hat man einen direkten Einfluss auf das Urteil.

Tatgeschehen, Hintergründe und die Gesetze zur Beurteilung sind komplex, aber die Berufsrichter helfen, die Zusammenhänge zu verstehen. Als Schöffe kann ich mich nicht an philosophischen Diskussionen um juristische Spitzfindigkeiten beteiligen, aber für den Bezug zur Realität kann ich sorgen. Wer also Spaß an komplexen Sachverhalten hat und den Einblick in die dunkle Seele mancher unserer Mitmenschen nicht scheut, dem möchte ich das Ehrenamt Schöffe ans Herz legen. Und wer an dieser Stelle immer noch nicht genug gelesen hat, dem empfehle ich die Folge „Rechtsprechung“ des Podcasts Elementarfragen, in der ein Berliner Berufsrichter über den Gerichtsalltag berichtet.

Update 1: In einem weiteren Beitrag berichte ich über ein Verfahren am Verwaltungsgericht, bei dem ich das juristische Mittel der strategischen Prozessführung kennengelernt habe.

Update 2: Vor einigen Wochen war ich als Zuschauer bei einem Berufungsverfahren am Arbeitsgericht. Wie auch bei Berufungen am Strafgericht bestand das Gericht aus 2 Schöffen und einem hauptberuflichen Richter. Die Schöffen hatten eigene Prozessakten. Das ist wohl an Arbeitsgerichten so üblich. Ansonsten war ich eher enttäuscht von der Arbeit des Gerichts. Behauptungen des Angeklagten wurden durch das Gericht nicht geprüft, wie am Strafgericht üblich (etwa durch Ladung und Befragung von Zeugen). Entsprechende Beweisanträge der Verteidigung wurden nicht verfolgt. Stattdessen wurde sich nur auf das gestützt, was sowieso schon in der Prozessakte als schriftliche Einlassungen von beiden Seiten vorlag. Man hätte sich auch das mündliche Verfahren ganz sparen können. Von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht wurde mir gesagt, dass das leider an Arbeitsgerichten so üblich ist und die Beweisaufnahme nicht mit Strafverfahren vergleichbar ist. Ich fand das sehr enttäuschend. Letztendlich kam es nur darauf an, wer die größere Glaubwürdigkeit hat und da verliert der kleine Arbeitnehmer schnell gegen den wirtschaftlich erfolgreichen eloquenten Geschäftsmann. Gerechtigkeit sieht anders aus.

Update 3: Seit Beginn 2019 bin ich selbst kein Schöffe mehr, weil ich nicht „wiedergewählt“ wurde, wer auch immer da wählt. Naja, vielleicht bedeutet dies aber auch, dass es genügend andere Freiwillige gibt, was auch nicht schlecht wäre :-)

93 Kommentare to “Meine Erfahrung als Schöffe”

  1. Benny sagt:

    Danke für diesen Blogeintrag. Ich habe mich gerade selbst für die Wahlliste 2019-2023 aufstellen lassen und habe hier sehr interessante Einblicke bekommen.

    Interssant fänd ich noch, ob es Termine gab, zu denen Sie nicht erscheinen konnten und wie damit gegebenenfalls umgegangen wurde…

  2. Sebastian sagt:

    Prinzipiell gibt es kaum einen Grund, vor Gericht nicht zu erscheinen, wenn man eine Ladung hat. Da unterscheidet sich die Ladung eines Schöffen nicht von der eines Zeugen oder Angeklagten. Lediglich Krankheit zählt, aber im Zweifelsfall muss man dann zum Amtsarzt.

    Ich kann aber als Schöffe vorab zum Beispiel meinen Urlaub bekanntgeben. Das wird berücksichtigt und ich werde dann an diesen Tagen nicht als Schöffe verplant. Diesen Mechanismus nutze ich auch für nicht änderbare Dienstreisen (die etwa eine Flugbuchung benötigen).

    Die Termine wurden mir bisher immer min. 6 Wochen vorher bekannt gegeben, so dass ich mein restliches privates Umfeld entsprechend organisieren konnte. Bis jetzt hat sich immer eine Möglichkeit gefunden.

  3. Barbara sagt:

    Danke für diesen sehr interessanten Beitrag.

    Ich habe schon einiges im Internet über Schöffen gelesen. In meiner Tageszeitung stand heute auch ein Artikel über Schöffen und die Suche nach Ihnen.

    Ich mich heute für die Wahlliste 2019-2023 aufstellen lassen.

  4. Alex sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag.

    Super geschrieben und meiner Meinung auch sehr ehrlich, hat mir sehr bei meiner eigenen Entscheidung geholfen.

    Meine Bewerbung hab ich gerade fertig gemacht und geht Morgen zur Post.

  5. Karina sagt:

    Danke für den Text. Ich plane mich zu bewerben, bin aber Vollzeit fest angestellt. Können Sie mir vielleicht sagen, wieviele Arbeitstage im Schnitt für den Schöffendienst beansprucht werden?

  6. Sebastian sagt:

    @Karina: Bei mir waren es bis jetzt max. 6 Tage pro Jahr. Aber das ist natürlich abhängig vom Gericht. Vielleicht einfach mal dort anrufen und nachfragen.

  7. Sarah sagt:

    Hallo Sebastian, vielen Dank für deinen sehr interessanten und unterhaltsamen Bericht! Ich überlege noch mich zu bewerben, hadere nur an der Frage ob die Tätigkeit mit Familie und Beruf vereinbar ist. Hast du mal mitbekommen wie mit Schwangerschaft umgegangen wird?
    Und wurdest du von den Berufsrichtern immer ernst genommen oder muss man sich da schon sehr durchsetzen?

  8. Sebastian sagt:

    @Sarah: Also ich würde mal vermuten, dass während des Mutterschutzes keine Schöffentätigkeit möglich ist, da man ja auch sonst nicht beschäftigt werden darf. Komplizierter ist sicher die Zeit während der Elternzeit, wenn man das Baby nicht allein lassen kann (weil man es etwa stillt). Das kann man vermutlich nur mit dem Gericht vorab klären, ob Elternzeit auch für die Schöffentätigkeit wie Urlaub gewertet wird.

    Ich hatte nie das Gefühl, dass mich die Berufsrichter nicht ernst genommen hätten. Wenn man mitdenkt, verständlich nachfragt und seine Ansichten / Abwägungen logisch formulieren kann, sehe ich auch keine größere Schwierigkeit. Es wird kein juristischer Sachverstand erwartet, sondern die Beurteilung der Sachlage aus Sicht des einfachen (aber bitte nicht besorgten) Bürgers :-)

  9. Meike sagt:

    Vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Bericht. Wie lange dauern die Verhandlungen. Ich kann aus persönlichen Gründen immer nur 1/2 Tage. Herzlichen Dank

  10. Sebastian sagt:

    @Meike: Man weiß nie vorher, wie lange die Verhandlungen dauern. Man muss immer von einem ganzen Tag (Arbeitstag) ausgehen. Ich hatte Verhandlungen, die waren nach 3 Stunden inkl. Urteilsverkündung durch, andere zogen sich bis in den späten Nachmittag. Wenn man nur 1/2 Tag Zeit hat, wird es sicher schwierig.

  11. Jasmin sagt:

    Hallo Sebastian, mich interessiert das Amt des Schöffen auch sehr. Nun arbeite ich aber in der Finanzbuchhaltung und kann daher zum Monatsabschluss (1-3 Arbeitstag Monatsanfang) nicht. Weisst du vielleicht, ob man solche Termine auch bei Gericht vormerken kann oder ob da keine Rücksicht genommen wird.

  12. Sebastian sagt:

    @Jasmin: Auch in diesem Fall hilft vermutlich nur ein Telefonat mit der Stelle in deiner Gemeinde, die sich um die Schöffenbesetzung kümmert. Persönlich kann ich mir aber nicht vorstellen, dass sowas berücksichtigt werden kann. Während eines laufenden Verfahrens kann es auch passieren, dass ein zusätzlicher Verhandlungstag angesetzt wird, weil zum Beispiel weitere Zeugen zu befragen sind.

  13. mary sagt:

    Hallo Sebastian,
    das war ein sehr ausführlicher und interessanter Artikel über die Tätigkeit als Schöffe/in. Es sind ja schon mehrere Fragen gestellt worden über Termine und ob man auch seine eigenen Termine mit einbringen kann. Das ist ja, wenn man berufstätig ist, wichtig.
    Eine Frage hätte ich noch. Wenn man zu einem Termin als Schöffe geladen wir, der z.B. morgens um 8 Uhr statt findet, bekommt man dann auch eine Info, wie lange die Verhandlung gehen kann, bzw. wie lange man im Einsatz ist? z.B. von 8-12 Uhr ? Das wäre ja sehr hilfreich.

  14. Sebastian sagt:

    @mary: Leider nicht. Ich persönlich gehe immer von einem ganzen Tag aus und habe mich dann schon ein paarmal geärgert, wenn es dann nur 2 Stunden waren :-(

  15. Anka sagt:

    Hallo, ja, auch ich grüble, ob ich das machen möchte. Was passiert, wenn man diesen Menschen, die einem im Gericht gegenüber saßen, auf der Straße begegnet. Ich lebe in der Provinz. Da sind doch Anfeindungen vorprogrammiert, wenn es nicht so gut für den Angeklagten lief. Haben Sie das schon einmal erlebt oder davon erfahren? Viele Grüße

  16. Sebastian sagt:

    @Anka: Ich glaube, sie machen sich zu viel Sorgen :-) Alle Angeklagten, die ich bisher erlebt habe, sind einfache Menschen, die wissen, dass sie was falsch gemacht haben und somit auch die Institution des Gericht achten. Sie als Schöffe treten ja auch nicht persönlich in Erscheinung, sondern das Gericht verkündet sein Urteil immer insgesamt und im Namen des Volkes.

    Falls sie wirklich mal zu einer Verhandlung kommen und den Angeklagten kennen (Kollege, Nachbar, Verwandter), dann sollten sie das sofort mit den Berufsrichtern besprechen, da sie dann vielleicht sowieso als befangen gelten und das Gericht neu besetzt werden muss.

  17. Anka sagt:

    Danke für die zügige Antwort!

  18. Kurt sagt:

    Hallo Sebastian,
    Super Artikel.. sehr hilfreich !!
    Eine Frage noch ; Ist der Verhandlungstag nach 2-3 Stunden wieder vorbei, muss man dann für den restlichen Arbeitstag
    wieder in die Firma, oder hat man den ganzen Tag “ frei “ ?

  19. Mike sagt:

    Ich möchte mich in meinem Wahlkreis auch bewerben. Bei dem Bewerbungsformular muss ich ankreuzen, ob ich bevorzuge, am Amtsgericht oder am Landgericht eingesetzt zu werden und soll es begründen. Mir fällt keine Begründung ein, weil es mir grundsätzlich egal ist, bei welchem der beiden Gerichte ich eingesetzt werde. Habt ihr Tipps für mich, was ich schreiben könnte?

  20. Sebastian sagt:

    @Mike: Ich würde beides ankreuzen und schreiben, dass keinerlei Präferenz besteht. Da leben die Schöffenverteiler wohl etwas in ihrer eigenen Blase.

    @Kurt: Natürlich hat man nicht den Rest des Tages frei, außer es ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, später mit der Arbeit zu beginnen (etwa bei Schichtdienst).

  21. Heinz sagt:

    @Sebastian
    Ist man als Schöffe dem Angeklagten bzw. der Verteidigung namentlich bekannt?

  22. Sebastian sagt:

    @Heinz: Ja. Zumindest beim Verwaltungsgericht hier in Berlin gibt es Bildschirme, auf denen die ganzen Sitzungen plus Sitzungssaal stehen. Bei jeder Sitzung werden auch die Namen der Richter angezeigt. Darüber könnte ein Angeklagter das zum Beispiel erfahren. Ich vermute, dass es auch in den Gerichtsakten steht, auf die der Angeklagte über seinen Anwalt sicher Zugang hat. Aber wie gesagt, wenn es nicht gerade die große Mafia ist, würde ich mir da nicht zu viel Gedanken machen.

  23. Kurt sagt:

    Hallo nochmals,
    danke für die schnelle Antworten !!
    Ich habe da noch eine paar Fragen: Gibt es ein Vordruck für die Übernahme der Sozialabgaben durch den Arbeitgeber?
    Ich weiß nicht genau, ob unser Personalchef dieses wichtige Ehrenamt gut findet und ob er da gleich mitmacht.. Ist es die Pflicht des Arbeitgebers die Steuern für den Schöffen abzuführen wenn dieser das bei ihm beantragt ??Haben Sie auch schlechte Erfahrungen als Schöffe gemacht ? Oder auch Fehler als “ Anfänger “ ?
    Danke für Ihre Hilfe, ich habe mich für 2019 in BW beworben und finde es super, dass es solche “ Starthilfen “ gibt :-)
    LG Kurt

  24. Uwe sagt:

    Vielen Dank für die vielen Informationen.
    Allerdings fehlt mir jedoch eine wichtige Info.
    Die möglichen Arbeitszeiten. Mo-So oder Mo-Fr. 07-23 Uhr oder 08-16 Uhr ?

    LG Uwe

  25. Sebastian sagt:

    @Kurt: Gegen eine Ladung vor Gericht kann ihr Personalchef nichts haben, da ist die Rechtslage eindeutig und er muss sie freistellen. Sie können es aber vielleicht auch positiv belegen, indem sie hervorheben, dass sie ein Ehrenamt begleiten und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Das mit den Formularen, etc. wird ihnen dann schon noch jemand am Gericht erklären.

  26. Sebastian sagt:

    @Uwe: Sie müssen mit ihrem Gericht klären, wann es normalerweise Gerichtsverhandlungen führt. Das wird aber mit ziemlicher Sicherheit nur Mo-Fr und kaum vor 9 Uhr sein. Die Länge der Verhandlungen variiert. Ich habe auch mal bis 18 Uhr im Gericht verbracht.

  27. Kristina sagt:

    Hallo Sebastian,
    vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich wurde als Schöffe von einer Institution vorgeschlagen (war aber mein Wunsch), weil ich gehört habe von einem anderen ehemaligen Schöffen, der mir schon über dieses Ehrenamt Bericht erstattet hat, dass es viel wahrscheinlicher ist Schöffe zu werden, als wenn man sich selbst bewirbt. Stimmt das?
    Und meine 2. Frage wäre, wie und wann erfahre ich ob ich Schöffe werde oder nicht?

  28. Sebastian sagt:

    @Kristina: Beide Fragen kann ich dir nicht beantworten. Frage 1 ist spekulativ :-) Und zu Frage 2 solltest du das Amt / die Stelle fragen, bei der du dich beworben hast.

  29. Kurt sagt:

    Hallo Sebastian,
    ich weiß, dass der Arbeitgeber einen freistellen muss und Du sagtest mir auch schon, dass man nach der Verhandlung auch wieder zur Arbeit muss, sollte die Verhandlung nicht den ganzen Tag beanspruchen.
    Aber wie ist das genau ? Ich abreite ab 7:45 Uhr bis 16 Uhr. wenn nun die Verhandlung auf 9 Uhr angesetzt ist und ich 20 Min Fahrzeit habe, muss ich dann vorher noch zur Arbeit ?

    Vielen Dank für Deine Geduld :-)

    Gruß
    Kurt

  30. Claudia sagt:

    Hallo Sebastian,

    auch mich interessiert das Amt sehr. Ich frage mich, wo der Unterschied Amts- oder Landgericht liegt? Kannst du das kurz erläutern?

    Danke!
    LG Claudia

  31. Sebastian sagt:

    @Kurt: Letztendlich ist das von deinem Arbeitgeber abhängig. Wenn der meint, du kannst vor dem Gerichtstermin noch was Sinnvolles tun, dann musst du zur Arbeit.

  32. Claudia sagt:

    Danke. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mir bekannt. Dachte eher an eine Erläuterung, was genau für Jugendstrafsachen den Unterschied machen oder ob es sich dann um längere Verfahren handelt (was wohl wahrscheinlich ist) etc.

    Danke

  33. Sebastian sagt:

    @Claudia: Auch ich bin ja nur ein Laie und kein Jurist. Da das Landgericht über dem Amtsgericht ist, würde ich vermuten, dass schwerere Sachen und Berufungen dort verhandelt werden.

  34. Peter sagt:

    Guten Morgen Sebastian,
    wird man als Schöffe in irgendeiner Verhandlungssache eingesetzt? Oder kann man auch in „Fachbereiche“ wie z.B. „Streitigkeiten mit Azubi“ o.ä. eingeteilt werden, wenn der Schöffe auch berufliche Erfahrungen zum Thema mitbringt?
    Oder ist das eher nicht gewünscht?

    VG

  35. Sebastian sagt:

    @Peter: Meiner Erfahrung nach wird nicht auf die eigene berufliche oder sonstige Qualifikation geschaut. Dazu werden bei der Bewerbung auch zu wenig Daten abgefragt. Ich glaube, die Zuteilung ist wesentlich banaler über Rotation, schon im Jahr geleistete Stunden, etc.

  36. Birgit Limbach sagt:

    Hallo Sebastian, vielen Dank für Ihren höchst informativen und ausführlichen Bericht. Auch ich habe mich erstmals für die Zeit ab 2019 hier in NRW beworben. Die Rückmeldung seitens des Gerichtes soll im Herbst erfolgen. Laut meiner Information werden den Gerichten die Bewerbungen bis August vorgelegt.
    Ihre Antworten auf die vielen Vorredner waren ebenfalls sehr hilfreich für mich. Einzig die Frage, wie mein Arbeitgeber darauf reagiert, bleibt noch offen … Das wird noch spannend. Wie ich aber gelesen habe, MUSS der Arbeitgeber Mitarbeiter für das Schöffenamt freistellen und es gibt einen gewissen Kündigungsschutz bzw. eine Benachteiligungsschutz.
    Machen Sie weiter oder haben Sie nach fünf Jahren „die Nase voll“?
    Herzliche Grüße Birgit

  37. Sebastian sagt:

    @Birgit: Es wäre ein schlechter Arbeitgeber, wenn er das ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter nicht gutheißen würde. Dem Arbeitgeber entsteht kein finanzieller Nachteil, sondern er hat den Mitarbeiter lediglich ein paar Tage weniger im Jahr zur Verfügung. In einem gesunden Unternehmen sollte dies kein Problem sein.

    Ja, ich habe mich für weitere 5 Jahre beworben. Mal schauen, welchem Gericht ich diesmal zugeordnet werde…

  38. Kurt sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe auch schon von einigen Schöffen gelesen, sie haben sich für mehrere Perioden beworben…

    Ist es eigentlich klar, dass man nochmals gewählt wird, wenn man will ??
    Es hört sich so an, dass du davon ausgehst gewählt zu werden..

    Habe mich auch beworben, bin auf die Vorschlagliste gekommen und hoffe nun auch im September gewählt zu werden.

    LG an alle

    Kurt

  39. Sebastian sagt:

    @Kurt: Sicher ist das sicher nicht, aber da ich angeschrieben wurde mit der Bitte, mich auch für die neue Periode zu bewerben, gehe ich davon aus, dass es klappt.

  40. Kurt sagt:

    ich finde es übrigens super gut, dass man solch informative Berichte lesen kann..
    Großes Lob an Dich !!! auch für die schnellen, kompetenten Antworten !!!!

    Herzlichen Dank.

  41. Hallo Sebastian,

    vielen Dank für den tollen Bericht! Kann eine Bewerbung auch direkt an das Gericht erfolgen, für die Periode 2019 – 2023? Also ohne über den Gemeinderat zu gehen?

    Viele Grüsse,
    Christian

  42. Sebastian sagt:

    @Christian: Glaub ich nicht, keine Ahnung.

  43. Marion sagt:

    Hallo Sebastian,

    danke für deinen tollen Bericht =)
    Ich bin ab nächstes Jahr Hauptschöffe beim Landgericht in Bayern. Durch deinen Bericht fühle ich mich schon etwas vorbereitet.
    Bzgl. Urlaub mache ich mir etwas Gedanken, da wir in der Vorplanung für´ne USA-Reise sind, aber noch kein konkretes Datum sondern nur einen Zeitraum haben. Die Termine 2019 werden wir voraussichtlich im November/Dezember erhalten. Meinst Du, ich sollte mich pro forma schon davor melden und einen Zeitraum blocken lassen?
    Viele Grüße
    Marion

  44. Sebastian sagt:

    @Marion: Also ich würde vermutlich nächstes Jahr im März oder April den Termin dem Gericht mitteilen. Die machen garantiert keine so langfristige Einsatzplanung.

  45. Ferdinand sagt:

    Hallo Sebastian,

    vielen Dank für deinen aufschlussreichen Blog zum Thema. Eine Frage: Jede Verhandlung kann ja mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wie viele Verhandlungstage sind es ca. pro Verfahren? Ich habe die Befürchtung, dass bei festgesetzten 12 Verhandlungen pro Jahr (die ich schon bekommen habe) und mehreren Verhandlungstagen es mehr als ein Ehrenamt wird, wenn da >20 Tage zusammenkommen…

    VG, Ferdi

  46. Sebastian sagt:

    @Ferdinand: Das kommt natürlich immer auf das Gericht und die Art der Verfahren an. Die meisten meiner Verfahren dauern 2-3 Stunden. Es kann dann aber sein, das an einem Tag 2-3 Verfahren verhandelt werden.

  47. Bianca sagt:

    Vielen Dank für diesen interessanten Bericht! Ich habe gestern die Zusage zur Schöffin am Landgericht erhalten und freue mich auf diese Aufgabe! Da ich im öffentlichen Dienst in der Verwaltung arbeite, habe ich diesbezüglich glücklicherweise keine Probleme mit dem Arbeitgeber, der ja selbst dazu aufgefordert hat, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen. ;) Ich bin nun gespannt, wie das alles so abläuft.

    Viele Grüße
    Bianca

  48. Eva sagt:

    Ich habe gerade die Bestellung zum Schöffendienst 2019-2023 erhalten und war schon etwas erstaunt, dass mit sofort 11 Termine für das Jahr 2019 zugeordnet wurden. Jeden Monat 1 Termin, finde ich schon ziemlich viel.
    Ob mein Arbeitgeber das wirklich gut findet, wird sich zeigen.
    Welche Erfahrungen haben Sie denn gemacht, hinsichtlich Begründung warum man nicht teilnehmen kann?

    Viele Grüße
    Eva

  49. Sebastian sagt:

    @Eva: Gut ist sicher, dass die schon vorläufig die Termine für das gesamte Jahr bekannt geben. 11 Termine ist natürlich viel. Urlaub (zur Not nachweisbar mit Tickets oder Buchungsbeleg) sind sicher ein Grund, warum man Termine streichen kann. Aber ansonsten wird es nicht viele Gründe geben, die akzeptiert werden.

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