Rentenversicherung und Ausbildungszeiten
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Wie viele Erwerbstätige beschäftige ich mich nur ungern mit der deutschen Bürokratie wie Steuererklärung oder Rentenversicherung. Doch heute folgt ein wichtiger Hinweis, um vielleicht etwas früher in Rente gehen zu können…
Warnung vorneweg: Ich begebe mich auf ganz dünnes Eis bei diesem Thema, da ich nicht wirklich tief in der Materie drinstecke!
Mein Verständnis des deutschen Rentensystems aus Sicht Beitragszahler: Man muss über viele Jahre möglichst lückenlos in die Rentenversicherung eingezahlt haben (bei Arbeitslosigkeit zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge), um irgendwann Rente zu erhalten. Zahlt man mehr, ist die Rente höher. Auch als Selbständiger kann man freiwillig Beiträge einzahlen. Soweit so gut.
Unklar ist mir, ob Zeiten der Ausbildung (Abitur und Hochschulausbildung) automatisch auch als Beitragszeit zählt oder nicht. Aus einem Erklärungstext der Deutschen Rentenversicherung werde ich auch nicht wirklich schlauer. Auch der Chatbot meines Vertrauens konnte es mir nicht wirklich erklären.
Auf alle Fälle kann man ab dem 16. Lebensjahr Rentenbeiträge zahlen. Bei vielen, die eine Ausbildung machen, passiert dies ja auch automatisch durch den Ausbildungsbetrieb.
Bei allen anderen können aber (ab jetzt wird es rutschig!) Fehlzeiten durch die Ausbildung entstehen. Um diese Lücken zu schließen, kann man rückwirkend Rentenbeiträge für die fehlenden Monate zahlen. Das geht auf Antrag, aber nur bis zum 45. Lebensjahr!
Will man diese Nachzahlung leisten, muss man bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag V0080 stellen. Die Nachzahlung kann steuerlich abgesetzt werden.
Ich habe jetzt einfach mal diesen Antrag online über das Kundenportal gestellt. Eingereicht habe ich meine Zeugnisse (Abi, Fachhochschule, Master) der einzelnen Ausbildungen. Insgesamt habe ich rund eine Stunde gebraucht, da ich mich mit meinem Personalausweis online angemeldet habe. Man kann den Antrag aber auch schriftlich per Formular oder vor Ort stellen und sich vielleicht nochmal beraten lassen.
Ich schaue mal, was dabei rauskommt und ob ich überhaupt Fehlzeiten habe, denn ich habe immer wieder diverse kleine Jobs während Schule und Studium gehabt und die dort gezahlten Beiträge tauchen auch in meinem Rentenverlauf auf.
Sobald der Antrag durch ist, vergesse ich dann das Thema Rente wieder, und arbeite einfach fleißig weiter :-)
Update: Ich habe inzwischen noch etwas Halbwissen aufgebaut. Es gibt eine Wartezeit von 35 Jahren für eine „Altersrente für langjährig Versicherte“. Hat man 35 Jahre zusammen und ist min. 63, dann kann man mit Abschlägen von 0,3% pro Monat vorzeitig in Rente gehen. Bei dieser Wartezeit werden auch beitragsfreie Jahre wie Schulausbildung anerkannt. Neben diesen 35 Jahren gibt es noch eine Grenze von 45 Jahren für eine „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“. Hat man diese 45 Jahre erreicht, darf man sofort in die Rente ohne Abschläge. Allerdings werden hier nur Zeiten mit Beiträgen anerkannt.
Zahlt man nun Beiträge nach, nutzt das theoretisch in beiden Fällen. Allerdings erreicht man die 35 Jahre auch problemlos, wenn man mit Mitte 20 anfängt zu arbeiten. Und die 45 Jahre sind eigentlich nur realistisch für Personen, die nach der 9. oder 10. Klasse eine Ausbildung machen und dann ununterbrochen durcharbeiten.
Ich vermute, die Frührente nach 35 Jahren muss in Zukunft abgeschafft werden, da schon jetzt zu viele qualifizierte Personen den Arbeitsmarkt zu früh verlassen. Will man an dieser Frührente festhalten, müssten entweder die Renten gekürzt werden oder es müsste eine massive Zuwanderung von Beitragszahlern geben, was momentan gesellschaftlich nicht gewünscht erscheint.
Man könnte noch darauf spekulieren, dass das Rentenalter in den nächsten Jahren auf zum Beispiel 70 Jahre angehoben wird. Dann sind die 45 Beitragsjahre auch für Akademiker wieder schaffbar und dann würde eine Nachzahlung von Beitragsjahren durchaus wieder Sinn machen – um mit 67 in Rente gehen zu dürfen :-)